Steigende Gaspreise
Wer hat sich noch nicht über die steigenden Strom- und Gaspreise der vergangenen Wochen geärgert? Zum Juli erhöhten um die 90 Gasversorger ihre Tarifpreise und auch im August steigen die Tarife vieler Erdgasversorger. Für den Herbst haben Verbraucherzentralen vor drastischen Gaspreiserhöhungen von bis zu 40 Prozent gewarnt. Nicht auszudenken, wie sich eine solche Erhöhung auf die Jahresendabrechnung der betroffenen Haushalte auswirken wird. Gerade in den Wintermonaten werden sich die Gaspreiserhöhungen auf der Rechnung deutlich bemerkbar machen.
Viele Bürger befürchten daher, dass sie bei aufgrund der aktuellen Gaspreisentwicklung nicht mehr in der Lage sein werden, ihren Lebensstandard zu halten. Da einige schon jetzt nicht mehr wissen, wie sie ihre Energierechnung bezahlen sollen, dürften steigende Gaspreise zu weiteren „Bankrottausfällen“ einiger Haushalte führen. Selbst wenn es nicht zu den angekündigten Gaspreiserhöhungen von 40 Prozent kommt, sind steigende Energiepreise zurzeit so sicher wie das Amen in der Kirche. Einige Unternehmenssprecher großer Erdgasversorger geben eine 20 prozentige Gaspreissteigerung für den Herbst als Obergrenze an. Das macht die Sache jedoch nicht besser. Denn auch eine Gaspreiserhöhung von 20 Prozent wird bei den Haushaltskassen bleibende Spuren hinterlassen.
Gaspreiserhöhungen in Sachsen-Anhalt
Im August haben sechs Gasunternehmen Sachsen-Anhalts ihren Gaspreis angehoben.
Angekündigte Gaspreiserhöhungen von bis zu 17 Prozent bei weiteren Gasunternehmen haben bei Politikern und Bürgern des Landes für Empörung gesorgt. Das Wirtschaftsministerium des Landes will die Erhöhungen der Gaspreise überprüfen lassen.
Als Grund für die Tariferhöhungen nannten die Gasversorger die gestiegenen Beschaffungskosten für Gas. Dennoch müssen die lokalen Versorger Sachsen-Anhalts nun genauere Auskunft über ihre Preiszusammensetzung geben und die hohen (und zum Teil fadenscheinigen) Gaspreissteigerungen begründbar machen.
Auch bundesweit werden die Gaspreiserhöhungen derzeit vom Bundeskartellamt überprüft. Verbraucherzentralen fordern die betroffen Bürger dazu auf, vorerst den alten Gaspreis weiter zu bezahlen - und zwar so lange, bis der jeweilige Gasversorger die Erhöhung nicht nachvollziehbar machen konnte.